Die Nummer Eins
Das Aktenzeichen des Berufungsgerichts lautet 4 Ns 1/06.
Das stimmt uns optimistisch. :-)
Das stimmt uns optimistisch. :-)
In diesem Blog wurde über einen Strafprozeß in Braunschweig berichtet.
Angeklagt war ein Rechtsanwalt, der von drei Strafverteidigern vertreten wurde.
Der Angeklagte - seinerseits wie seine Verteidiger auch Fachanwalt für Strafrecht - hatte im Jahre 2004 in einer Verkehrsstrafsache verteidigt. Dabei soll er zwei Polizeibeamte beleidigt (§ 185 StGB) und ihnen übel nachgeredet (§ 186 StGB) haben.
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