22 November 2005

Das Urteil

Heute wurde das Urteil des Amtsgericht Braunschweig zugestellt. Auf gut 10 Seiten wird die verhängte Verwarnung mit Strafvorbehalt begründet.

Der Angeklagte ist der Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede zum Nachteil zweier Personen schuldig.

Er wird verwarnt.

Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen bleibt vorbehalten.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 185, 186, 52, 59 StGB, § 465 StPO

Die Vier Strafverteidiger werden nun gemeinsam die Begründung des Rechtsmittels erarbeiten.

3 Comments:

Anonymous Anonym said...

Warum anonymisieren Sie Sie eigentlich die Schriftsätze, wenn aus dem Kontext der Seite sowieso eindeutig zu erkennen ist, wer hier welcher Beteiligte ist?

02 Dezember, 2005 18:08  
Blogger Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig said...

Das Urteil wurde damit "verkehrsfähig" gemacht. Wenn es außerhalb des Blogs veröffentlicht/verlinkt wird, sind die Beteiligten nicht mehr so ohne weiteres erkennbar.

14 Dezember, 2005 18:18  
Anonymous Anonym said...

irgendwas neues vonder Braunschweiger Front ??????

12 Januar, 2006 15:39  

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