22 November 2005

Das Urteil

Heute wurde das Urteil des Amtsgericht Braunschweig zugestellt. Auf gut 10 Seiten wird die verhängte Verwarnung mit Strafvorbehalt begründet.

Der Angeklagte ist der Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede zum Nachteil zweier Personen schuldig.

Er wird verwarnt.

Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen bleibt vorbehalten.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 185, 186, 52, 59 StGB, § 465 StPO

Die Vier Strafverteidiger werden nun gemeinsam die Begründung des Rechtsmittels erarbeiten.