19 Oktober 2005

Die Anträge und das Urteil

Der Staatsanwalt beantragte die Verhängung einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen.
Die Verteidigung beantragte Freispruch.

Das Amtsgericht Braunschweig hat den Verteidiger soeben verwarnt.
Vorbehalten bleibt die Verhängung einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen.

Weitere Infos werden folgen.