Die Anträge und das Urteil
Der Staatsanwalt beantragte die Verhängung einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen.
Die Verteidigung beantragte Freispruch.
Das Amtsgericht Braunschweig hat den Verteidiger soeben verwarnt.
Vorbehalten bleibt die Verhängung einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen.
Weitere Infos werden folgen.
Die Verteidigung beantragte Freispruch.
Das Amtsgericht Braunschweig hat den Verteidiger soeben verwarnt.
Vorbehalten bleibt die Verhängung einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen.
Weitere Infos werden folgen.




6 Comments:
Und eine Berufung, hoffentlich?
Eine Berufung ist bei einer derartig geringen Verurteilung nur möglich, wenn sie vom Berufungsgericht angenommen wird, § 313 StPO.
Ob das in die Entscheidungsfindung des Gerichtes eingeflossen ist, werden wir wohl nie erfahren.
Verstehe. Da sind wir in Österreich verwöhnt, einmal berufen geht immer.
Es gibt hier auch noch die Möglichkeit, Revision gegen die Entscheidung einzulegen, § 335 StPO, statt die Zulassung der Berufung zu beantragen:
http://dejure.org/gesetze/StPO/335.html
Das ist wohl nach herrschender Meinung richtig. Ich wünsche Ihnen dabei ggf. viel Erfolg.
Wird es denn ein Rechtsmittel geben? Oder lassen es die 4 Strafverteidiger damit bewenden?
MfkG
RA Kürten
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