08 Juli 2005

Der Anfang des Strafverfahrens

Der Angeklagte in diesem Verfahren war Verteidiger in einer Verkehrsstrafsache. In jenem Verfahren hat er diese Verteidigungsschrift an das Amtsgericht Braunschweig gerichtet.

Daraufhin leitete Herr Staatsanwalt B. ein Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten ein. Zunächst warf man ihm vor, neben der später angeklagten Beleidigung und der Üblen Nachrede, auch eine Falsche Verdächtigung begangen zu haben.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte haben die drei Verteidiger sich im Namen des Angeklagten mit dieser Verteidigungsschrift zu dem Tatvorwurf geäußert. Genützt hat es nichts.

Mit diesem Schreiben hat das AG Braunschweig den Verteidigern die Anklageschrift zugestellt.

Das mit dem Schreiben des Gerichts übermittelte Angebot, das Verfahren nach § 153 a StPO einzustellen, war allerdings schon das zweite Angebot, was die Verteidiger und der Angeklagte unisono ablehnten. Dazu aber noch später.

Nach ein paar kleineren Problemen bei der Terminsabsprache fand dann am 6. Juli 2005 der erste Hauptverhandlungstag statt.