28 Oktober 2005

Strafmaßberufung der Staatsanwaltschaft

Nach telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Braunschweig hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel sei auf das Strafmaß beschränkt.

Offenbar ist dem Herrn Staatsanwalt die vom Gericht verhängte "Geldstrafe auf Bewährung" nicht hoch genug - ob aus general- oder spezialpräventiven Gründen, werden wir sicher erfahren.