28 Oktober 2005

Strafmaßberufung der Staatsanwaltschaft

Nach telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Braunschweig hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel sei auf das Strafmaß beschränkt.

Offenbar ist dem Herrn Staatsanwalt die vom Gericht verhängte "Geldstrafe auf Bewährung" nicht hoch genug - ob aus general- oder spezialpräventiven Gründen, werden wir sicher erfahren.

5 Comments:

Anonymous Anonym said...

Wie sagt man so schön: Hat der Staatsanwalt nicht richtig auf der Mutti gelegen, dass er so einen Mist weitertreibt.

31 Oktober, 2005 12:30  
Anonymous Anonym said...

Die Aussage könnte sogar stimmen: Mit einem augegliechenSexualleben würde Herr Staatsanwalt nicht so unnützt Steuergelder verplempern. Wären es seine eigenen Kosten (z.. Zivilverfahren), wäre streitig, ob er überhaupt jemal Anklage erhoben hätte.

31 Oktober, 2005 12:32  
Anonymous Anonym said...

Naja, die Problematik der Verschwendung von Steuergeldern dürfte der StA nicht bekannt sein. Der Tatvorwurf ist schon peinlich. Hat mal jemand erwogen, den Herrn StA anzuzeigen wg. Verdachts der evrfolgung Unschuldiger? Oder Veruntreuung von Steuergeldern ?

14 November, 2005 16:16  
Anonymous Anonym said...

Liegt die Begründung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft schon vor und wird sie ebenfalls hier veröffentlicht? Es wäre schön, die Begründung der Staatsanwaltschaft lesen zu können.

16 November, 2005 12:24  
Blogger Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig said...

Die Begründung liegt noch nicht vor. Damit ist auch erst nach Zustellung des Urteils zu rechnen.

Im übrigen versuchen wir, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren: Soweit und sobald zulässig werden alle Schriftstücke veröffentlicht.

Danke für das Interesse.

16 November, 2005 13:28  

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