18 Mai 2006

Die Staatsanwaltschaft gibt auf

Nachdem das vollständig abgefaßte und mit Gründen versehene Urteil der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde, hat sich dort wohl noch einmal ein kluger Kopf mit der Sache auseinander gesetzt.

Jedenfalls schreibt ein Oberstaatsanwalt an das Landgericht und nimmt die Revision der Staatsanwaltschaft zurück.

Bedauerlich nur, daß die Rücknahme einer Revision nicht begründet werden muß. Es wäre schon interessant gewesen zu wissen, was Grund für das Umdenken war.