15 Juli 2005

Weitere Termine wegen der Bedeutung der Sache

Das Gericht hat die Vier Strafverteidiger gebeten, noch zwei weitere Fortsetzungstermine vorzuschlagen.

Auf Nachfrage teilte das Gericht mit, daß nach dem letzten Termin sich mehrere Rechtsanwälte mit wortlaut-identischen Schreiben gemeldet und ihren Besuch der Verhandlung angekündigt hätten. Die interessierten Anwälte sähen durch das Verfahren die Grundlagen der Verteidigertätigkeit betroffen.

Das Gericht möchte dem Verfahren nun einen zeitlichen Rahmen zur Verfügung stellen, der der Bedeutung der Sache Rechnung trage.

Die Vier Strafverteidiger haben dem Gericht den 24. und 25. Oktober 2005 vorgeschlagen.

08 Juli 2005

Die weiteren Verhandlungstermine

Die nächsten Termine, die zwischen Gericht und Verteidigung vereinbart wurden sind folgende:



Montag, der 17.10.2005
Mittwoch, der 19.10.2005
Jeweils 10:00 Uhr im Saal E 104
im AG Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig


Die Verhandlungen sind selbstverständlich öffentlich.

Heute habe ich die Mitteilung bekommen, daß das Gericht zwei weitere Termine ins Auge faßt. Diese stehen allerdings noch nicht fest. Die Vier Strafverteidiger werden zur gegebenen Zeit berichten.

Hauptverhandlungstermin am 6. Juli 2005

Zu dem Termin am 6. Juli 2005 in waren reichlich Zeugen geladen, die am Anfang der pünktlichen Hauptverhandlung de lege artis belehrt wurden.

Ich bekam auch problemlos und selbstverständlich die Zustimmung der Richterin, meinen Laptop an das Stromnetz des Gerichts anzuschließen. Allein der Herr Staatsanwalt war wohl nicht ganz damit einverstanden, fragte er doch sinngemäß, wozu denn überhaupt hier der Verteidiger einen Computer benötige.


Der gerichtsbekannte Angeklagte wurde sodann gefragt, wie er heißt, wie alt er ist und wo er wohnt. Die Frage nach dem Familienstand hat er schon nicht mehr beantwortet (weil ein Angeklagter dazu grundsätzlich nicht verpflichtet ist), die Richterin hat ihn gewähren lassen; entweder es war ihr bekannt oder egal. Einkommen: Geregelt.

"Sind sonst noch Fragen zur Person?"
"Nein, aber ich habe einen unaufschiebbaren Antrag zu stellen."


Dann habe ich beantragt und auf knapp vier Seiten begründet, folgendes zu beschließen:

Es wird festgestellt, daß Herr Staatsanwalt B. als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft abzulösen ist.

Hilfsweise habe ich beantragt, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Vorgesetzte des Herrn Staatsanwalt B. wird aufgefordert, Herrn Staatsanwalt B. als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft abzulösen.

Hier ist die Antragsschrift nebst Begründung.


Die Richterin reagierte souverän und setzt die Hauptverhandlung nach diesen ersten 20 Minuten aus, um auch dem abzulösenden Staatsanwalt die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Staatsanwalt schien not amused. Er verließ nach Absprache der Terminierung zwischen Gericht und Verteidigung sowie nach einem sich daran anschließenden kleineren Disput mit dem Verteidiger Bernd Eickelberg unter Zurücklassung der Worte:

"Seien Sie vorsichtig!"

den Saal. Eine Erklärung dieser Worte verweigerte er uns.

Nun gut, die anderen schönen Anträge, die wir vorbereitet hatten, konnten wir dann nicht mehr stellen. Aber dazu wird später sicher noch Gelegenheit sein.


PS:
Für die Idee mit dem "Ablehnungsantrag" bedanke ich mich bei Herrn Kollegen Udo Vetter, der damit in dem Visa-Verfahren in Köln zur Ausstellung von Reiseschutzpässen Herrn OStA Bülles "abgelehnt" hat. Ich hoffe, er nimmt es mir nicht übel, wenn ich ein paar Zeilen seines Antrages übernommen habe. All das nur im Kampf ums Recht. Den Wortlaut des Antrags habe ich in der "Handakte" gefunden.

Der Anfang des Strafverfahrens

Der Angeklagte in diesem Verfahren war Verteidiger in einer Verkehrsstrafsache. In jenem Verfahren hat er diese Verteidigungsschrift an das Amtsgericht Braunschweig gerichtet.

Daraufhin leitete Herr Staatsanwalt B. ein Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten ein. Zunächst warf man ihm vor, neben der später angeklagten Beleidigung und der Üblen Nachrede, auch eine Falsche Verdächtigung begangen zu haben.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte haben die drei Verteidiger sich im Namen des Angeklagten mit dieser Verteidigungsschrift zu dem Tatvorwurf geäußert. Genützt hat es nichts.

Mit diesem Schreiben hat das AG Braunschweig den Verteidigern die Anklageschrift zugestellt.

Das mit dem Schreiben des Gerichts übermittelte Angebot, das Verfahren nach § 153 a StPO einzustellen, war allerdings schon das zweite Angebot, was die Verteidiger und der Angeklagte unisono ablehnten. Dazu aber noch später.

Nach ein paar kleineren Problemen bei der Terminsabsprache fand dann am 6. Juli 2005 der erste Hauptverhandlungstag statt.